Verkehrseinschränkungen rund um den Bunten Hering

Mit dem Stadtfest „Bunter Hering“ sowie mehreren Begleitveranstaltungen wird es in den kommenden Tagen zu zahlreichen Verkehrsänderungen in der Frankfurter Innenstadt kommen. Wegen des Auf- und Abbaus der Veranstaltungsflächen sowie der Oderrundfahrt und des Laufs ohne Grenzen müssen Autofahrer und Anwohner mit Straßensperrungen und Halteverboten rechnen.

Montag, 6. Juli

  • Sperrung der Großen Scharrnstraße zwischen Bischofstraße und Regierungsstraße wegen des Bühnenaufbaus.
  • Einrichtung von Halteverboten in diesem Bereich.
  • Zusätzliche absolute Halteverbote in der Großen Oderstraße zwischen Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße und Bischofstraße, in der Bischofstraße zwischen Großer Scharrnstraße und Großer Oderstraße, auf dem Oberkirchplatz sowie in Teilen der Faberstraße.

Dienstag, 7. Juli

  • Vollsperrung der Bischofstraße zwischen Großer Scharrnstraße und Großer Oderstraße.
  • Sperrung des Parkplatzes am Oberkirchplatz.
  • Vollsperrung der Großen Oderstraße zwischen Bischofstraße und Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße.
  • Die Große Scharrnstraße bleibt bis zur Sparkasse befahrbar.
  • Die bisherige Einbahnstraßenregelung wird vorübergehend aufgehoben.

Mittwoch, 8. Juli

  • Wegen der 45. Oderrundfahrt und des Laufs ohne Grenzen werden zwischen 13 und 21 Uhr die Slubicer Straße einschließlich Stadtbrücke, die Rosa-Luxemburg-Straße östlich der Beckmannstraße sowie die Karl-Marx-Straße zwischen Halbe Stadt und Dr.-Hermann-Neumark-Straße gesperrt.
  • Bereits ab 8 Uhr gelten in den betroffenen Bereichen Halteverbote.

Donnerstag, 9. Juli

  • Für den weiteren Aufbau des Stadtfestes werden vollständig gesperrt:
    • Große Oderstraße
    • Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße
    • Große Scharrnstraße zwischen Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße und Regierungsstraße
    • Priestergasse
    • Regierungsstraße
    • Faberstraße
    • Bischofstraße
    • Uferstraße vor dem Ärztehaus
    • Holzmarkt

Während der gesamten Veranstaltungszeit gilt im Festgebiet ein absolutes Halteverbot, das erst nach dem vollständigen Abbau der Festattraktionen wieder aufgehoben wird. Die Uferstraße im Bereich der Hausnummern vier bis sieben bleibt ausschließlich für Anlieger sowie als Zufahrt zum Parkplatz am Ärztehaus und zu den Stellplätzen des neuen Wohnquartiers erreichbar.